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FG Rheinland-Pfalz 14.03.2005 4 K 1590/03, NWB 16/2005 S. 132

Schenkungsteuer | Vermögensübertragung auf liechtensteinische Stiftung schenkungsteuerpflichtig

Mit Urteil v. - 4 K 1590/03 hat sich das FG Rheinland-Pfalz, soweit ersichtlich erstmals, zu der kontrovers diskutierten Frage geäußert, ob Vermögenstransaktionen aus Deutschland auf eine liechtensteinische Stiftung der (deutschen) Schenkungsteuer unterfallen und entschieden, dass stets Schenkungsteuer anfällt. Das dem Stifter eingeräumte Recht, über das Stiftungsvermögen durch entsprechende Weisungen zu verfügen, rechtfertige es – entgegen dem NWB YAAAB-27005 zum Strafbefreiungserklärungsgesetz – nicht, die Stiftung als nicht verfügungsberechtigt anzusehen. Der Kläger habe lediglich die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit gehabt, das an die Stiftung übertragene Vermögen anderweitig auszukehren. Das sei eine vergleichbare Rechtsposition wie bei einer Schenkung unter freiem Wid...