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Körperschaftsteuererklärung 2004
Bei der Körperschaftsteuererklärung 2004 sind u. a. die Änderungen des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes und des EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetzes zu beachten. Zu nennen sind hier insbesondere die neu eingefügte Rückausnahme des § 8b Abs. 9 KStG, der neu eingefügte § 14 Abs. 3 KStG zur Behandlung von organschaftlichen Mehrabführungen und die Ergänzung des § 26 Abs. 6 KStG zur Anrechnung ausländischer Steuern. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die für die Körperschaftsteuererklärung 2004 wesentlichen Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen. Schwerpunkte der Erläuterungen sind vor allem die Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art, Fragen der Gemeinnützigkeit, das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Organschaft.
I. Allgemeine Hinweise zur Veranlagung
1. Erklärungsfrist
Die nach § 31 KStG abzugebenden Erklärungen zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 einschließlich der Erklärungen zu den Feststellungen nach den §§ 27, 28, 37 und 38 KStG, die Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der ...BStBl 2005 I S. 389