Keine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen
Billigkeitsgründen wegen der Krankenversicherungsbeiträge eines
Grenzgängers zur Schweiz
Einkommensteuer 1995 –
2000 (Ablehnung des Erlass von Einkommensteuer gem. § 163 AO)
Leitsatz
Es entspricht eindeutig der geltenden
Rechtslage sowie dem Willen des Gesetzgebers und ist daher nicht sachlich
unbillig, dass Krankenkassenbeiträge eines Grenzgängers zur Schweiz
auch unter Berücksichtigung des Umstands nicht zur Hälfte vom
steuerlichen Arbeitslohn abzuziehen sind, dass ein Arbeitnehmer im Inland den
50%igen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung
steuerfrei erhält, der Grenzgänger seine Beiträge dagegen in
voller Höhe selbst erbringen muss (zur sachlichen oder persönlichen
Unbilligkeit als Voraussetzung für eine abweichende Steuerfestsetzung nach
§ 163 AO sowie zur eingeschränkten gerichtlichen
Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAB-51984
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