Vermietung von Wochenmarktstandplätzen als einheitliche steuerfreie Grundstücksvermietung
Leitsatz
1. Die neben die Vermietung eines Wochenmarktstandplatzes tretenden sonstigen Leistungen (Organisation des Marktes, Reinigung
des Marktplatzes) und Lieferungen (Strom) sind als Nebenleistungen anzusehen, die das Schicksal der Hauptleistung und damit
deren Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12a UStG teilen.
2. Die private Nutzung von geleasten Betriebsfahrzeugen durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder unterliegt nicht der
Umsatzsteuer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 737 Nr. 9 KÖSDI 2005 S. 14667 Nr. 6 EAAAB-51945
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