Pauschaler Werbungskostenabzug entsprechend den Aufwandspauschalen für Mitglieder des Bundestages
Leitsatz
1. Ein pauschaler Werbungskostenabzug in Höhe des Betrages, den die Mitglieder des Bundestages gem. § 12 Abgeordnetengesetzes
als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten, kommt für Steuerpflichtige, die nicht Mitglieder des Bundestages sind, nicht
in Betracht.
2. Aus der behaupteten Verfassungswidrigkeit der Steuerfreiheit von Aufwandspauschalen für Bundestagsabgeordnete ergibt sich
kein Anspruch auf Einbeziehung in den begünstigten Personenkreis der Bundestagsabgeordneten und Gewährung einer vergleichbaren
Steuerbegünstigung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2005 S. 15 Nr. 14 KAAAB-51943
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