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FG Köln Urteil v. - 4 K 5620/03 EFG 2005 S. 752 Nr. 10

Gesetze: AO 1977 § 278 Abs. 2AnfG (a.F.) § 3 Abs. 1 ( § 12 Abs. 1) AO 1977 § 278 Abs. 1

Verfahren

Ergänzungsbescheid, Vollstreckungsbeschränkung

Leitsatz

1. Für die Frage der Unentgeltlichkeit bei § 278 Abs. 2 AO bestimmt sich dies bei einer Zuwendung allein danach, ob diese objektiv unentgeltlich ist, ohne dass es auf die subjektiven Motive ankommt.

2. Für den Erlass eines Ergänzungsbescheides ist als zeitliche Obergrenze eine Analogie zu § 3 Abs. 1 AnfG n.F. angemessen, mit der Folge, dass ein Ergänzungsbescheid nicht mehr erlassen werden darf, wenn im Zeitpunkt des Erlasses bereits zehn Jahre seit der unentgeltlichen Zuwendung verstrichen sind.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 752 Nr. 10
JAAAB-51939

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