Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag
Leitsatz
Besteht der Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft in der Ausübung eines ausgegliederten Produktionsbereichs eines großen Auftraggebers
und ist der Auftrag zeitlich befristet (hier: fünf Jahre), liegt zumindest bis zur Verlängerung des Vertrages keine die gesicherte
Erkenntnis über die künftige Ertragsentwicklung des Unternehmens vor, die aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften
Geschäftsleiters die Erteilung einer Pensionszusage rechtfertigt.
Etwas anderes gilt möglicherweise dann, wenn auf Grund objektiver Umstände konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine
Vertragsverlängerung schließen lassen.
Fundstelle(n): VAAAB-51935
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