Gegenstand der Leistung bei Ausstattung von Wohnungen für ein Senioren- und Altenheim
Leitsatz
Bei der Ausstattung von Wohnungen für ein Senioren- und Altenheim kann die Verpachtung des Inventars gegenüber der Grundstücks(Wohnungs-)vermietung
eine selbstständige Leistung sein. Als Nebenleistung zu einer Hauptleistung ist eine Leistung nur anzusehen, wenn sie für
den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen
Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Eine Nebenleistung ist nicht zu bejahen, wenn die Pacht des Inventars für den Pächter als Leistungsempfänger einen eigenen
Zweck hatte.
Fundstelle(n): CAAAB-51924
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