1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist trotz Erfüllung aller formeller Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV nicht
steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG, wenn der Unternehmer nicht die Angaben zur Person des tatsächlichen Abnehmers
aufgezeichnet hat.
2) Die Durchführung eines qualifizierten Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG reicht alleine nicht aus, den Gutglaubenschutz
gemäß § 6a Abs. 4 UStG auszulösen, wenn der Unternehmer es unterlässt, Erkundigungen über die tatsächlich bestehende Vertretungsberechtigung
der für den Abnehmer auftretenden Person einzuholen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 743 Nr. 12 EFG 2005 S. 822 Nr. 10 ZAAAB-51912
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