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BBK 8/2005 S. 4490
Änderung der unpfändbaren Beträge zum
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 2a Satz 2 ZPO werden zum erhöht. Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005 vom wurde jetzt im BGBl I 2005 S. 493 vom veröffentlicht.