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Kein geldwerter Vorteil aus Kfz-Gestellung bei angemessenem Entgelt
Hat ein Arbeitnehmer für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für die er ein Fahrzeug des Arbeitgebers nutzt, ein angemessenes Entgelt zu zahlen, so scheidet der Ansatz eines geldwerten Vorteils aus (nrkr. , BFH-Az.: VI R 95/04, EFG 2005 S. 431).