Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Steuerstrafrecht in Russland
I. Rechtsgrundlagen, Regelungssystem und allgemeine Anmerkungen
Finanzvergehen sind im Steuergesetzbuch (SteuerGB) und im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten (OWiGB) geregelt. Beide sind bundesweit anwendbar. Föderationssubjekte (= Bundesländer) und Gemeinden haben keine Kompetenz in diesem Bereich. Das SteuerGB regelt folgende Steuerdelikte:
Art. 116: Verletzung der Registrierungsfrist bei der Steuerbehörde;
Art. 117: Verletzung der Registrierungspflicht bei der Steuerbehörde;
Art. 118: Fristverletzung bei der Information über die Eröffnung und Schließung eines Kontos bei einer Bank;
Art. 119: Nichtabgabe der Steuererklärung;
Art. 120: Grobe Verletzung der Bilanzierungsregeln;
Art. 122: Nichtentrichtung von Steuern oder Steuerverkürzung;
Art. 123: Verletzung der Steuerabzugs- bzw. -überweisungspflicht durch einen Steueragenten;
Art. 125: Verletzung der Besitz-, Gebrauchs- bzw. Verfügungsvorschriften, die ein beschlagnahmtes Vermögen betreffen;
Art. 126: Nichtangabe der für die Steuerkontrolle nötigen Informationen;
Art. 128: Zeugenverantwortung;
Art. 129: Absage eines Experten, eines Dolmetschers oder eines Fachmannes von ...