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Steuerrecht | teilweise Unvereinbarkeit des britischen Konzernabzugs mit Gemeinschaftsrecht
Die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 7. 4. 2005 in der Rs. C-446/03 (Marks & Spencer plc) lauten wie folgt: 1. Die Art. 43 EG und 48 EG stehen einer Steuerregelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen, die einer Muttergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat das Recht auf einen Konzernabzug mit der Begründung versagt, dass ihre Tochtergesellschaften ihren Sitz in anderen Mitgliedstaaten haben, während dieser Abzug gewährt würde, wenn diese Tochtergesellschaften ihren Sitz im selben Mitgliedstaat hätten. 2. Die erwähnten Bestimmungen stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die das Recht auf einen Konzernabzug, wie er im Ausgangsverfahren von dem Mitgliedstaat vorgesehen ist, von der Voraussetzung abhängi...