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Niederlande | Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie
Die Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie (mit Richtlinie 2003/123/EC) hätten vor dem in den Mitgliedstaaten gesetzlich durchgeführt sein sollen. In den Niederlanden ist dies aber nicht rechtzeitig erfolgt. Deshalb hat das Finanzministerium Anweisungen gegeben, wie die Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie anzuwenden sind (Erlass v. , CPP 2004/2730 M). Demzufolge gilt mit Wirkung vom , dass die Mindestbeteiligung für die Anwendung des Schachtelprivilegs von 25 % auf 20 % heruntergesetzt wird und, dass das Schachtelprivileg für alle in der ergänzten Liste mit qualifizierenden Gesellschaften zur Mutter-Tochter-Richtlinie gilt. Zudem kann die Einbehaltung von Quellensteuer auf Dividenden schon bei einer Beteiligung von 20 % unterbleiben (auf Basis von Gegenseitigkeit wenden die Niederlande die Freistellung schon länger auch bei einer...