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BFH 19.01.2005 X R 23/04, NWB 15/2005 S. 117

Einkommensteuer | Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erforderlich

Nach dem NWB RAAAB-51718 muss der für die steuerliche Anerkennung einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erforderliche Rechtsbindungswille sich auf sämtliche für einen Versorgungsvertrag typusprägenden Leistungen – Sach- und Barleistungen – beziehen. Insoweit sind Abweichungen des tatsächlich Durchgeführten vom Vereinbarten steuerschädlich.