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BBV 4/2005 S. 7

Beachtung zivilrechtlicher Grundsätze über fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse

Wie der entschieden hat, sind die zivilrechtlichen Grundsätze über fehlerhafte Personengesellschaftsverhältnisse einschließlich derjenigen über den fehlerhaften Beitritt zu einer Personengesellschaft auch im Grunderwerbsteuerrecht zu beachten. So ist auch ein fehlerhaft vollzogener Beitritt zu einer Gesellschaft regelmäßig nur mit Wirkung für die Zukunft vernichtbar. Bis zur Geltendmachung des Fehlers ist der vollzogene Beitritt grundsätzlich voll wirksam. Ein Beitritt ist vollzogen, wenn der Beitretende Beiträge geleistet oder gesellschaftsvertragliche Rechte ausgeübt hat.