Bekanntgabe eines nach Ablauf der Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO an einem Samstag in den Briefkasten eingeworfenen
und am Montag aus dem Briefkasten entnommenen Verwaltungsakts
Leitsatz
Steht nach der Aussage der Sekretärin des Bevollmächtigten zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein an einem Dienstag vom
FA zur Post gegebener Steuerbescheid anders als weitere ebenfalls am Dienstag vom FA an dieselbe Adresse geschickte Bescheide
erst am darauf folgenden Samstag in den Briefkasten des Bevollmächtigten eingeworfen und erst am folgenden Montag (als nächstem
Arbeitstag) von dort entnommen worden ist, so gilt der Bescheid als an diesem Montag bekannt gegeben.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 780 Nr. 13 EFG 2005 S. 1002 Nr. 13 BAAAB-51638
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