Eintritt des Leasinggebers in den vom Leasingnehmer abgeschlossenen Kaufvertrag
Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 1995
Leitsatz
1. Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist regelmäßig der zivilrechtlich zur Leistung Verpflichtete, der die Leistung
auch tatsächlich erbracht hat.
2. Ein Dritter (Leasinggeber) kann nicht durch einseitige Erklärung gegenüber dem Käufer (Leasingnehmer) an dessen Stelle
in den Kaufvertrag über den Leasinggegenstand eintreten. Hierfür bedüfte es vielmehr einer Vertragsübernahme im Rahmen einer
dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Veräußerer, dem (bisherigen) Käufer und dem Eintretenden.
3. Der Erwerb des Leasinggegenstandes durch den Leasingnehmer und die anschließende Weiterveräußerung an den Leasinggeber
sind zwei auch umsatzsteuerlich selbstständig zu würdigende Vorgänge.
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 353 Nr. 6 EFG 2005 S. 1079 Nr. 13 UStB 2005 S. 260 Nr. 9 XAAAB-51635
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