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FG München Urteil v. - 3 K 4968/98

Gesetze: MinöStV 1993 § 53 Abs. 1 Nr. 3, MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4

Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Zahlungsunfähigkeit des Käufers als Voraussetzungen für Mineralölsteuer-Vergütung an den Verkäufer

Mineralölsteuer

Leitsatz

1. Voraussetzung für die Vergütung von Mineralölsteuer an den Verkäufer ist u.a., dass der Zahlungsausfall trotz wirksam vereinbarten Eigentumsvorbehalts (hier: durch Erklärung auf Lieferschein) und notfalls gerichtlicher Verfolgung der Ansprüche des Antragsteller nicht zu vermeiden war. Die gesetzliche Regelung nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV schließt notwendigerweise auch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ein, wenn diese angesichts des drohenden Zahlungsausfalles geboten erscheint und geeignet ist, insoweit einen teilweisen Zahlungsausfall zu vermeiden (zu den anzuerkennenden Fristen für eine rechtzeitige Mahnung und gerichtliche Verfolgung der Ansprüche).

2. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts war jedoch nicht geboten, wenn auf die erste Lieferung noch Teilzahlungen geleistet wurden und zudem die Ware beim Käufer (Tankbetrieb) schon kurze Zeit nach der zweiten Lieferung vollständig verbraucht und nicht nicht mehr vorhanden war.

3. Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 53 Abs. 1 MinöStV kann auch dann bejaht werden, wenn der Antrag des Verkäufers auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers vom Amtsgericht wegen Flucht des Käufers ins Ausland als unzulässig abgewiesen wurde und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits ohne Erfolg durchgeführt wurden.

Fundstelle(n):
ZAAAB-51630

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