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NWB Nr. 14 vom Seite 1137 Fach 18 Seite 4193

Der Beirat im Gesellschaftsrecht

Eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der Ausgestaltung sowie der Funktionsmöglichkeiten

Dr. Hansjörg Haack

Das freiwillige Gesellschaftsorgan Beirat ist äußerst flexibel und lässt sich den individuellen Bedürfnissen eines Unternehmens anpassen. Aus diesem Grunde kommen auch unterschiedliche Motive für die Errichtung eines Beirats in Betracht. Bei der Einrichtung eines Beirats muss jedoch einiges bedacht werden. Der Beitrag befasst sich daher sowohl mit der Frage, wann es sinnvoll ist, einen Beirat zu errichten, als auch mit den rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Beirats sowie mit den Kompetenzen, die einem Beirat eingeräumt werden können. Schließlich werden auch aus Sicht des Beiratsmitglieds dessen rechtliche Stellung einschließlich Haftungsfragen dargestellt. S. 1138

I. Der fakultative Beirat im Gesellschaftsrecht

Der Beirat ist ein auf freiwilliger Grundlage eingerichtetes zusätzliches Gremium. Er kann bei einer Personengesellschaft, einer GmbH, aber auch bei einem Einzelunternehmen eingerichtet werden. Je nach seiner Ausgestaltung kann der Beirat ein zusätzliches Gesellschaftsorgan sein. Der Beirat kommt in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen vor, da er in der Praxis verschiedene Funktionen erfüllt. Der Beirat ist gesetzlich nicht gere...