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NWB Nr. 14 vom Seite 1094

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für 2004 werden noch entgegengenommen

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung waren verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen für 2004 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz spätestens bis zum an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Mit Meldung vom fordert das Bundesministerium der Finanzen nunmehr Arbeitgeber, die noch nicht übermittelt haben oder die eventuelle fehlerhafte Lieferungen noch korrigieren müssen, auf, dies unverzüglich zu tun. Die Finanzverwaltung nimmt kurzfristig auch über den hinaus noch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 an.