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OVG NRW 01.10.2004 4 B 1637/04, NWB 14/2005 S. 116

Gewerberecht | Neue Streitwerte im Gewerberecht

Die Streitwerte in gewerberechtlichen Verfahren sind aufgrund des neuen Streitwertkatalogs (2004) der Verwaltungsgerichtsbarkeit (GewArch 2005, 67 = NVwZ 2004, 1327) anzupassen. Bei der Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis entspricht der Streitwert dem Jahresbetrag des regelmäßig in den letzten drei Jahren durchschnittlich erzielten oder erwarteten Gewinns; mindestens sind 15 000 € zugrunde zu legen. Entsprechendes gilt für die Untersagung eines ausgeübten Gewerbes (OVG NRW, Beschl. v. - 4 B 1637/04, GewArch 2005, 77).