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Bilanzierung | Passivierung von Verbindlichkeiten zur Zahlung von Gewerbesteuerumlagen gegenüber dem Organträger
Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht. Dies hat der NWB MAAAB-44836 entschieden.