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BFH Urteil v. - VI R 144/67

Leitsatz

  1. Verwendet ein Mieter eine Bausparsumme vor dem Ablauf der Sperrfrist für den Bau einer Garage auf dem Grundstück seines Vermieters und beansprucht er die Nutzung der Garage für sich, so ist das in der Regel keine prämienunschädliche Beteiligung an der Finanzierung eines fremden Wohngebäudes.

  2. Unter besonderen Umständen kann die Frage aber anders zu beurteilen sein.

Fundstelle(n):
MAAAB-51549

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