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BFH Urteil v. - VI R 291/67

Leitsatz

  1. Erhalten Eltern für ein ständig hilfloses körperbehindertes Kind, das nicht ohne fremde Wartung und Pflege sein kann, den entsprechenden Pauschsatz nach § 65 Abs. 1 EStDV, so können sie nicht daneben die Kosten der Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt nach § 33 Abs. 1 EStG gesondert geltend machen.

  2. Zur Rechtsgültigkeit der Übertragung der Pauschsätze, die einem körperbehinderten Kind zustehen, auf die Eltern gemäß §§ 65 Abs. 5, 84 Abs. 10 EStDV 1965 und Abschn. 194 Abs. 16 EStR 1965.

Fundstelle(n):
DAAAB-51513

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