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BFH Urteil v. - V 90/65

Leitsatz

Ein Ausnahmefall, der auch bei Bekanntwerden ungewichtiger neuer Tatsachen eine Berichtigungsveranlagung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn verhältnismäßig geringfügige Mängel des Buchnachweises festgestellt werden, die auf schnelles Wachstum des Unternehmens und damit verbundene Personalschwierigkeiten zurückzuführen sind.

Fundstelle(n):
ZAAAB-51510

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