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BFH Urteil v. - III B 85/67

Leitsatz

  1. Legt jemand für einen Steuerpflichtigen Beschwerde ein, ohne innerhalb der ihm gesetzten Frist die Vollmacht nachzureichen, so ist die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen.

  2. Die Entscheidung ergeht gegen den Steuerpflichtigen, für den der vollmachtlose Vertreter auf getreten ist; die Kosten sind dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen.

Fundstelle(n):
EAAAB-51488

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