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BFH Urteil v. - I 154/65

Leitsatz

Der aus der buchmäßigen Behandlung eines Wirtschaftsguts in der Regel zulässige Rückschluß auf den Willen des Steuerpflichtigen über die Zurechnung des Wirtschaftsguts zum Betriebs- oder zum Privatvermögen ist nicht wirksam, wenn Fernbuchhaltung vorliegt und die Buchstelle bei Vornahme der Buchung selbständig handelt, weil eine Entschließung des Steuerpflichtigen wegen objektiver Unmöglichkeit einer sofortigen Abstimmung nicht zu erreichen ist.

Fundstelle(n):
CAAAB-51467

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