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BFH Urteil v. - VI 6/61 U

Leitsatz

  1. Abschn. 2 Abs. 2 Ziff. 5 LStR 1959, wonach Werkzeuggelder für die Benutzung von Werkzeugen des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei bleiben, ist eine fortgeltende und auch von den Steuergerichten zu beachtende Vorschrift aus der autoritären Zeit.

  2. Zum Begriff Werkzeug im Sinne des Abschn. 2 Abs. 2 Ziff. 5 LStR 1959.

  3. Entschädigungen, die eine landwirtschaftliche Prüfungsgenossenschaft an ihre Prüfer für die Benutzung von eigenen Schreibmaschinen bei Abfassung der Prüfungsberichte zahlt, können als Werkzeuggeld steuerfrei bleiben, soweit sie der Höhe nach angemessen sind.

Fundstelle(n):
UAAAB-51409

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