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BFH Urteil v. - III 20/60 U

Leitsatz

Das Baubüro eines öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbandes, das der Errichtung einer Kläranlage des Verbandes dient, ist für die Dauer dieser Verwendung nicht von der Grundsteuer befreit, selbst wenn die Kläranlage nach ihrer Fertigstellung grundsteuerfrei ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAB-51366

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