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BFH Urteil v. - VI 99/62 S

Leitsatz

  1. Ein Pflegekindschaftsverhältnis ist steuerlich nur anzunehmen, wenn ein Kind von seinen Pflegeeltern für dauernd wie ein leibliches Kind betreut wird.

  2. Leben die leiblichen Eltern des Kindes noch, so ist Voraussetzung, daß das natürliche Obhuts- und Pflegeverhältnis der leiblichen Eltern zu ihrem Kind tatsächlich nicht mehr besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
KAAAB-51327

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