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BFH Urteil v. - VI 308/61 S

Leitsatz

  1. Die sogenannten "verlorenen Zuschüsse", die Mieter an die Vermieter von Wohnungen zahlen, stehen wegen der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung auch steuerlich Mietvorauszahlungen gleich.

  2. Hat ein Vermieter einen erhaltenen sogenannten "verlorenen Zuschuß" nach der in Abschn. 163 Abs. 2 Ziff. 1 Buchstabe b EStR 1958 getroffenen Regelung behandelt, so ist er für den ganzen Anwendungszeitraum des § 7 b EStG an diese Sachbehandlung gebunden.

Fundstelle(n):
JAAAB-51310

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