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BFH Urteil v. - I 238/61 U

Leitsatz

Eine Personengesellschaft, die nur Vermögensverwaltung betreibt oder ihren Gewerbebetrieb verpacblet hat, unterhält keinen Gewerbebetrieb; die Verpachtung eines ruhenden Gewerbebetriebes im ganzen gehört in der Regel in die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". Die Zurückbehaltung einzelner unbedeutender Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens hindert nicht die Annahme einer "Verpachtung im ganzen".

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
PAAAB-51279

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