Sollen Aufwendungen eines als Schriftsteller tätigen Kunsthistorikers für den Besuch von Museen, Bildergalerien und Kunstausstellungen
als beruflich bedingt anerkannt werden, so müssen sie - wenn nicht im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation - auf eine
Weise gemacht werden, die die Möglichkeit einer privaten Bildungsreise nahezu ausschließt.
Zum Nachweis der ausschließlich beruflichen Veranlassung derartiger Aufwendungen müssen vom Steuerpflichtigen über die
Besichtigung der Museen usw. Arbeitsmaterialien in Gestalt von Notizen, Tagebüchern u. ä. vorgelegt werden, wie sie üblicherweise
nach Form und Inhalt von privaten Bildungsreisenden nicht geführt werden.
Erledigt ein Steuerpflichtiger auf einer Reise, die vorwiegend der Erholung dient, ein Berufsgeschäft, so sind nur die durch
das Berufsgeschäft entstehenden Mehrkosten Betriebsausgaben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): GAAAB-51243
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