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BFH Urteil v. - VII 137/61 U

Leitsatz

Sind in die Bewilligung und Überwachung eines Zollsicherungsverkehrs durch gesetzliche Bestimmungen ausnahmsweise andere Verwaltungsbehörden als die Organe der Zollverwaltung maßgebend eingeschaltet, so kann ein nachhaltiges Verhalten auch dieser Behörden dann der Geltendmachung einer Eingangsabgabenforderung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen, wenn ein entsprechendes Verhalten der Organe der Zollverwaltung dies zur Folge hätte.

Fundstelle(n):
FAAAB-51239

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