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BFH Urteil v. - III 242/60 U

Leitsatz

  1. Hat zwischen einem Grundstück des Erblassers und der darauf lastenden Hypothekenschuld ein wirtschaftlicher Zusammenhang nicht bestanden, so wird ein solcher auch nicht durch die Gesamtrechtsnachfolge des beschränkt abgabepflichtigen Erben in das Vermögen des Erblassers hergestellt.

  2. Bei der Veranlagung des beschränkt abgabepflichtigen Erben zur Vermögensabgabe ist deshalb der Abzug einer derartigen Hypothekenschuld vom abgabepflichtigen Inlandsvermögen des Erben nicht zulässig.

Fundstelle(n):
BAAAB-51210

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