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BFH Urteil v. - VI 255/59 U

Leitsatz

Scheidet ein Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis aus, um eine selbständige Tätigkeit für einen bestimmten Auftraggeber aufzunehmen, so sind Zuwendungen, die ihm von dem neuen Auftraggeber für den Verlust seiner Pensionsansprüche aus dem früheren Arbeitsverhältnis gemacht werden, keine Entschädigung im Sinne von § 24 Ziff. 1  EStG, sondern Einnahmen aus der neuen selbständigen Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG.

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Fundstelle(n):
YAAAB-51088

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