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BFH Urteil v. - VI 19/56 U

Leitsatz

Einem Ehegatten steht der Werbungskostenpauschbetrag nach § 14 Abs. 1 Ziff. 2 EStDV 1953 (§ 9a Ziff. 2 EStG 1955) bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht zu, wenn sein Einkommen und das seines mit ihm zusammen lebenden Ehegatten insgesamt die Grenze von 3 000 DM (ab 6 000 DM) überstiegen hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ehegatten getrennt oder zusammen veranlagt werden.

Fundstelle(n):
JAAAB-51015

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