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BFH Urteil v. - VI 234/56 U

Leitsatz

  1. Der Erbe kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG fortsetzen, wenn die Voraussetzungen für diese Vergünstigung beim Erblasser vorlagen.

  2. Im Falle der Veräußerung eines nach § 7b EStG begünstigten Grundstücks in dem auf das Jahr der Herstellung folgenden Jahr kann der Veräußerer die volle Sonderabschreibung in Höhe von 10 v. H. in Anspruch nehmen.

Fundstelle(n):
KAAAB-50958

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