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BFH Urteil v. - I 89/57 U

Leitsatz

Wenn eine GmbH eine Kapitalerhöhung im Lauf eines Wirtschaftsjahres beschließt und die Gesellschafter ihre Einzahlungsverpflichtungen erfüllen, so steht der Umstand, daß die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister erst im nächsten Wirtschaftsjahr erfolgt, der Zugrundelegung des erhöhten Kapitals bei Anwendung des § 19 Abs. 2 nicht entgegen.

Fundstelle(n):
PAAAB-50926

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