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BFH Urteil v. - VI 59/55 U

Leitsatz

Eine Veranlagung nach § 46 Abs. 1 Ziff. 3 EStG 1953 kommt nur in Betracht, wenn ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn aus mehreren Arbeitsverhältnissen bezogen hat. Arbeitsverhältnisse der Ehefrau und der noch nicht 18 Jahre alten Kinder sind bei Anwendung dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen. Der Senat tritt der entgegenstehenden Auffassung der Entscheidung IV 445/51 U vom (Slg. Bd. 56 S. 245, BStBl 1952 III S. 96) nicht bei.

Fundstelle(n):
QAAAB-50917

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