Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Abtretung nach § 46 AO.
Besteht Streit über die Frage, ob dem Steuerpflichtigen ein Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt zusteht, wird über diesen
Streit durch Abrechnungsbescheid entschieden. Die Entscheidung ergeht im Erhebungsverfahren und betrifft nicht das Festsetzungsverfahren.
Im Abrechnungsverfahren ist von der bestehenden formellen Bescheidlage auszugehen.
§ 407 Abs. 1 BGB kann nicht auf den öffentlich-rechtlichen Steuervergütungsanspruch übertragen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 421 Nr. 7 EFG 2005 S. 578 Nr. 8 XAAAB-50906
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