Beratende Tätigkeit eines Autodidakten auf dem Gebiet der Entsorgungs- und Umwelttechnik als Tätigkeit, die einem beratenden
Betriebswirt oder einem Ingenieur ähnlich ist
Leitsatz
Ein einem beratenden Betriebswirt ähnlicher Beruf liegt nur vor, wenn er auf einer vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung
beruht und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich erstreckt.
Der Stpfl. kann den erforderlichen Nachweis der theoretischen Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten führen. Für
diese Form des Nachweises ist es erforderlich, dass die Tätigkeit des Stpfl. besonders anspruchsvoll ist und nicht nur der
Tiefe, sondern auch der Breite nach zumindest das Wissen des Kernbereichs eines Fachstudiums voraussetzt.
Dabei werden an die Breite der Tätigkeit geringere Anforderungen gestellt als an die der Ausbildung oder der autodidaktisch
erworbenen Kenntnisse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-50900
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