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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 235/01

Gesetze: EStG 1990 § 18 Abs. 3, EStG 1990 § 16, EStG 1990 § 34 Abs. 1, EStG 1990 § 34 Abs. 2 Nr. 1

Steuerbegünstigung des Gewinns aus einer Praxisveräußerung bei Fortführung der Tätigkeit

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

1. Der Gewinn aus der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis ist nicht tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer bereits kurze Zeit nach der Praxisveräußerung – erforderlich ist je nach Einzelfall eine Wartezeit von etwa drei Jahren – in nicht nur geringfügigem Umfang in derselben Region wieder als Steuerberater tätig wird.

2. Von einem nicht nur geringfügigen Umfang ist auszugehen, wenn die jährlichen Betriebseinnahmen mindestens 10 % der in den letzten drei Jahren mit der Praxis durchschnittlich pro Jahr erzielten Betriebseinnahmen betragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-50869

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