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BFH Urteil v. - VI R 158/67

Leitsatz

  1. Der Gesetzgeber verstößt nicht dadurch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß er den Arbeitnehmer-Freibetrag ( § 19 Abs. 2 EStG) niedriger bemißt als den Freibetrag bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ( § 13 Abs. 3 EStG).

  2. Der Gesetzgeber verstößt nicht dadurch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß er Ermäßigungen für Kinder bei der Einkommensteuer in Form fester Beträge gewährt, die vom Einkommen abgesetzt werden und infolge des progressiven Einkommmensteuertarifs - absolut gesehen - zu verschieden hohen Steuerermäßigungen führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
GAAAB-50754

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