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BFH Urteil v. - VI R 306/67

Leitsatz

Ein rechtskräftig abgeschlossener LStJA kann nicht allein deswegen wieder aufgerollt werden, weil der Steuerpflichtige nachträglich eine amtsärztliche Bescheinigung beibringt, in der rückwirkend eine höhere Erwerbsbeschränkung festgestellt wird, als sie bei dem LStJA auf Grund einer damals vorgelegten amtsärztlichen Bescheinigung angesetzt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAB-50749

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