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BFH Urteil v. - V B 115/69

Leitsatz

Die Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung dient einem öffentlichen Interesse: Steuerausfälle nach einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Prozeßausgang sollen vermieden werden. Dieses öffentliche Interesse entfällt, wenn mit Gewißheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozeßausgang zu erwarten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
VAAAB-50723

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