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BFH Urteil v. - VI R 66/68

Leitsatz

Die Ermächtigungsvorschrift des § 1 Abs. 2 SparPG umfaßt auch die Befugnis, den Beginn der Festlegungsfrist für die Sparbeiträge zu bestimmen und dabei die im Laufe eines Kalenderhalbjahres geleisteten Sparbeiträge so zu behandeln, als ob sie bereits zu Beginn des Halbjahres erbracht worden wären.

Fundstelle(n):
QAAAB-50716

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