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BFH Urteil v. - VI R 72/68

Leitsatz

  1. Überläßt ein Steuerpflichtiger ganz oder teilweise unentgeltlich ein Einfamilienhaus an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person, so ist ihm der Nutzungswert der überlassenen Wohnung zuzurechnen.

  • Der Nutzungswert bestimmt sich in diesem Fall nicht nach der EinfHaus-VO, sondern nach dem unter Berücksichtigung der üblichen Mittelpreise des Verbrauchsorts anzusetzenden Wert (Abweichung von dem Urteil des BFH VI 42/64 S vom , BFH 84, 290, BStBl III 1966, 106).

Fundstelle(n):
TAAAB-50660

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