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BFH Urteil v. - II 141/65

Leitsatz

  1. Die Erhöhung der Kommanditeinlagen bei einer GmbH & Co. KG unterliegt nach § 2 Nr. 2 KVStG der Gesellschaftsteuer, wenn die Einlageverpflichtungen aus Mitteln der Kommanditgesellschaft erfüllt werden.

  2. § 2 KapErhStG ist auf Kapitalerhöhungen dieser Art weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

Fundstelle(n):
BAAAB-50601

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